AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rekrutierungsunterstützung und -Beratung

§1   LEISTUNGSUMFANG
BOLSINGER Personalberatung unterstützt seine Kunden bzw. Auftraggeber bei der Personalrekrutierung von geeigneten Kandidaten in Festanstellung. Der Leistungsumfang der Rekrutierungsunterstützung umfasst in der Regel folgende Schritte:  a) Gemeinsame Erarbeitung / Besprechung des genauen Stellenanforderungsprofils für vakante Positionen mit dem Auftraggeber; b) Erste Ansprache potentieller und/oder wechselbereiter Kandidaten; c) Führen von Kandidateninterviews  (telefonisch / persönlich) für eine erste Vorauswahl; d) Erstellung und Präsentation des Qualifikationsprofils bei den Auftraggebern; e) Interviewkoordination für persönliche / telefonische Vorstellungsinterviews bei Auftraggebern; f) Gewährleistung (siehe 4. „Gewährleistung“) nach Arbeitsbeginn des Kandidaten bei Auftraggeber.

§2   HONORARMODELL
BOLSINGER Personalberatung arbeitet mit einem erfolgsbasierten Honorarmodell. Dieses besagt, dass der Auftraggeber nur dann eine Vermittlungsprovision BOLSINGER Personalberatung schuldet, wenn es zu einem Anstellungsvertrag (Arbeitsvertrag zur Festanstellung befristet/unbefristet, freiberufliche Mitarbeit; nachstellend „Anstellungsvertrag“)  des von BOLSINGER Personalberatung präsentierten Kandidaten mit dem Auftraggeber kommt.
Das Vermittlungshonorar je Kandidat berechnet sich aus einem im Vorfeld mit dem Auftraggeber festgelegen Protzentsatz des im Anstellungsvertrag genannten Jahresbrutto(ziel)gehalts im ersten vollen Anstellungsjahr. Die genannten Konditionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Wird zwischen dem Auftraggeber und einem von BOLSINGER Personalberatung präsentierten Kandidaten (siehe §1d) innerhalb eines Jahres ein Anstellungsvertrag geschlossen, so hat BOLSINGER Personalberatung im vollen Umfang Anspruch auf das vereinbarte Vermittlungshonorar.
Der Auftraggeber hat gegenüber BOLSINGER Personalberatung eine Mitteilungs- und Nachweispflicht innerhalb einer Woche nach erfolgtem Arbeitsvertragsabschluss.
Der Provisionsanspruch von BOLSINGER Personalberatung entsteht bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages des Kandidaten beim Auftraggeber (siehe §5 Zahlungsziele). BOLSINGER Personalberatung wird hierüber eine Rechnung erstellen.

§3   SPESEN UND SONSTIGE NEBENKOSTEN
Eventuell anfallende Spesen und sonstige Nebenkosten von BOLSINGER Personalberatung, die über das übliche Maß hinausgehen, werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber separat vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt. Reisekosten bzw. Spesen für Vorstellungsgespräche werden von dem vorgestellten Kandidaten direkt mit dem Kunden abgerechnet.

§4  GEWÄHRLEISTUNG
Wenn das Arbeitsverhältnis mit einer von BOLSINGER Personalberatung vermittelten Person nachweislich aufgrund von mangelhafter, fachlicher Qualifikation innerhalb von 3 Monaten beendet werden muss, wird BOLSINGER Personalberatung erneut auf Wunsch des Auftraggebers einmalig kostenfrei nachbesetzen.

§5  ZAHLUNGSZIELE
Das Vermittlungshonorar ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug vom Auftraggeber zahlbar.

§6  VERTRAULICHKEIT
Der  Auftraggeber und  BOLSINGER Personalberatung verpflichten  sich  gegenseitig, alle  im  Rahmen  der Zusammenarbeit  erhaltenen  Informationen  vertraulich  zu  behandeln.  Darüber  hinaus verpflichtet  sich  der  Auftraggeber  ohne  Absprache  mit BOLSINGER Personalberatung oder  dem  Kandidaten keine Erkundigungen bzw. Referenzen bei früheren Arbeitgebern einzuholen.

§7  SONSTIGES
Die erbrachten Rekrutierungsberatung und -Unterstützung im Sinne dieser AGB unterliegen Deutschem Recht.
Sollte eine Regelung  der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Zusätzliche Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und BOLSINGER Personalberatung bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München Deutschland.

(Stand 01/2024)